MANG Brandschutz-Service


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Schulungen

Schulung für Mitarbeiter

BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG FEUERLÖSCHERTRAINING
Vorschrift nach VBG A1 & BGR 133


Dort, wo es um das Leben und den Schutz von Personen geht, hat der Gesetzgeber bewusst strenge rechtliche Kriterien angelegt, deren Außerachtlassung immer die vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben bedeuten. Diese Tatsache muss allen für den Brandschutz verantwortlichen Personen stets bewusst sein.

Brandschutzübungen - Warum?

Viele Mitarbeiter im Betrieb sind nach eigenen Angaben nicht in der Lage, einen Entstehungsbrand mit einem Kleinlöschgerät richtig und effektiv zu bekämpfen. Das richtige Verhalten im Brandfall muss geübt sein! Verstellte Flucht- und Rettungswege können sehr häufig auf das fehlen von Grundkenntnissen zurück geführt werden!

Fragen Sie doch mal Ihre Mitarbeiter, wie man Brandschutzeinrichtungen richtig bedient und wo sich die nächsten Hilfsmittel wie z.B. Feuermelder, Feuerlöscher oder Wandhydranten befinden?
Die Antworten werden Sie in den meisten Fällen nachdenklich machen.

Wer denkt schon gerne darüber nach, dass es einmal am eigenem Arbeitsplatz brennen könnte?
Und sollte es einmal brennten, dann haben wir ja die Feuerwehr!
Wie setzte ich einen Notruf richtig ab?

Lösungsvorschlag für den Unternehmer:

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter einmal jährlich von einem Fachmann in Sachen Brandschutz und im Umgang mit Feuerlöschern unterweisen! Achten Sie darauf das dieser mit einem ökologischen Gerät, z.b einem mobilen Feuerlöschtrainer auf Gasbasis, eine Schulung durchführt. Vermeiden Sie eine Schulung mit einer Brandwanne, wo Benzin verbrannt wird. Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und es werden teilweise erhebliche Strafen ausgesprochen.


VBG A1 Allgemeine Vorschriften
§ 43 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände Abs. 6: Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen.

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Kapitel 5 Absatz 2: Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.

ZH1/112 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Kapitel 12 (9.6) Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: Das beste Gerät hat keinen Sinn, wenn niemand mit diesem umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl von geeigneten Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.

ASR 13/ 1,2 Arbeitsstättenrichtlinien Feuerlöschereinrichtungen zu § 13 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstätten-Verordnung.
Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2. Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

Inhalt der Unterweisung:
Theorie / Objektkunde / Praxis


Erkennung und Vermeidung möglicher Brandquellen
Erklärung der einzelnen Brandklassen
Verhalten im Not- und Brandfall
Erläuterung der hauseigenen Brandschutzordnung
Vorgehensweise beim Löschen
Richtige Brandalarmierung
Aufbau von Feuerlöschgeräten
Erklärung der brandschutztechnischen Einrichtung im Betrieb
Aufbau und Wirkungsweise einer Brandmeldeanlage
Praktische Brandbekämpfung mit dem Feuerlöscher

Das bieten wir Ihnen:

- Begehung Ihres Betriebsgebäudes um auf Sicherheitsmängel hinzuweisen (optional)
- Erläuterung Ihrer betrieblichen Feuerschutzeinrichtungen (optional)
- Richtiges Verhalten im Notfall / Brandfall (Präsentation)
- Erklärung der Brandklassen (Präsentation, Praxis)
- Löschmittel und Löschwirkung ( Präsentation, Praxis)
- Aufbau von tragbaren Feuerlöschern (Präsentation, Praxis)
- Richtige Vorgehensweise beim Löschen (Präsentation, Praxis)
- Praktische Schulung am mobilen, gasbetriebenen Feuerlöschtrainer mit Übungsfeuerlöschern
- Ausstellung von Teilnahmenachweisen für Unternehmer und Mitarbeiter


Es werden sämtliche Lehrmittel, Beamer, Anschauungsmodelle und verschiedene Übungsfeuerlöscher
(inkl. Übungsschaumlöschmittel und CO2) durch die Unsere Firma gestellt.
Sie stellen lediglich einen passenden Schulungsraum und eine geeignete Außenfläche für die praktische Ausbildung zur Verfügung.

Die Brandschutzunterweisung besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Die Gesamtdauer einer Schulung beträgt bei max. 15 - 20 Teilnehmern etwa 2-3 Std. und wird direkt bei Ihnen im Betrieb als "Inhouse-Seminar" durchgeführt. Es entfallen somit kostenintensive Arbeits-Ausfallzeiten und lange Fahrten zu einem Brandplatz. Die theoretische und praktische Schulung findet mit professionellen und zugelassenen Lehrmitteln und Übungsgeräten statt. Der Ausbilder verfügt desweiteren über eine langjährige Erfahrung mit dem Umgang mit Feuerlöschgeräten (Sachkunde nach DIN 14 406,Teil 4 + befähigte Person nach TRBS 1203).



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